Organisatorisches zur Teilnahme an Veranstaltungen und Seminare

Grundsätzlich sprechen wir mit unseren Veranstaltungen, Seminaren, und Lehrgängen alle interessierten Mitglieder und Mitarbeiter im Jugendrotkreuz an. Bei Veranstaltungen, die für eine spezifische Zielgruppe konzipiert sind, sind die Teilnahmevoraussetzungen der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.

Wochenendseminare beginnen in der Regel freitags um 18 Uhr oder samstags um 14 Uhr und enden sonntags um 15 Uhr.

Rechtzeitig und verbindlich anmelden

Bitte melde dich frühzeitig zu Veranstaltungen an, damit wir die Veranstaltung besser an die Anzahl der Teilnehmer anpassen können. Deine Anmeldung ist verbindlich – melde dich als bitte nur dann an, wenn du sicher weißt dass du an dieser Veranstaltung auch wirklich teilnehmen wirst!

Bei den Seminare und Veranstaltungen des Landesverband (LV) ist der Anmeldeschluss, wenn nicht anders ausgeschrieben, drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Liegen uns bis dahin nicht genügend Anmeldungen vor, müssen wir diese Veranstaltung leider ausfallen lassen.

Findet die Landesverband-Veranstaltung statt, erhältst du ca. 14 Tage vorher eine Einladung (meist per E-Mail). Wenn die Anzahl der Interessenten die Platzkapazität übersteigt, müssen leider auch Absagen erteilt werden. Einladungen wie auch Absagen werden auch den zuständigen Kreisverbänden mitgeteilt.

Bei Verhinderung sofort Nachricht an uns

Deine Anmeldung ist verbindlich! Kannst du aus unvorhergesehenen Gründen (z.B. Krankheit) die Veranstaltung nicht besuchen, bitten wir dringend um deine umgehende (auch telefonische) Absage! Nur so hat vielleicht noch jemand anderes die Chance, den freiwerdenden Platz zu nutzen!

Teilnahmegebühren und Fahrtkostenerstattung

Bei Teilnahme an Seminaren und Lehrgängen des Landesverbandes wird generell eine Teilnahmegebühr von 5 EUR erhoben. Bei manchen Großveranstaltungen gelten abweichende Regelungen. Die Teilnahmegebühr ist in der Ausschreibung der Veranstaltung ausgewiesen und wird in der Regel am Veranstaltungstag vor Ort in bar erhoben. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernimmt der Landesverband.

Fahrtkostenerstattung durch den Kreisverband

Der entsendende Kreisverband trägt die Fahrtkostenerstattung bei Großveranstaltungen und JRK Gruppenleiterlehrgängen.

Fahrtkostenerstattung durch den Landesverband

Bei allen anderen Seminaren und Lehrgängen des Landesverbandes werden die Fahrtkosten vom Landesverband übernommen. Dabei gelten folgende Sätze: Gegen Vorlage der Fahrkarten werden die Bundesbahnfahrtkosten (2. Klasse, Hin- und Rückfahrt) erstattet; ebenso die Fahrtkosten für andere öffentliche Verkehrsmittel (Bus, Straßenbahn).

Teilnehmer, die mit einem privaten PKW anreisen, erhalten Fahrtkostenerstattung in Höhe der Bundesbahnfahrtkosten. Nur wenn in einem privaten PKW mehrere Teilnehmer anreisen, erhält der Fahrer die Kosten von 0,13 EUR pro km erstattet. Mitfahrer haben keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung.

Reisen mehrere Teilnehmer in einem Fahrzeug des Kreisverbandes an, so wird dem Kreisverband ein Kilometergeld von 0,20 EUR pro km gutgeschrieben.

Sonderurlaub

Der Antrag auf Sonderurlaub sollte für die Veranstaltung des Deutschen Jugendrotkreuzes bereits zum Jahresbeginn beim Landesverband eingereicht werden. Der Antrag muss spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Landesverband vorliegen, damit die im Sonderurlaubsgesetz angegebenen Fristen eingehalten werden können.

Haus des Jugendrotkreuzes

Fasst alle Seminare und Großveranstaltungen des Landesverband finden im Haus des Jugendrotkreuzes (HDJ), in Bad Münstereifel statt.

Das HDJ verfügt über eine Gymnastikhalle und über ein Schwimmbad. Hinsichtlich nicht volljähriger Teilnehmer gehen wir davon aus, dass mit der Seminaranmeldung das Einverständnis der Erziehungsberechtigten zur Nutzung des Schwimmbades vorliegt. Die Gymnastikhalle darf nur mit Sportschuhen mit heller Sohle betreten werden.

Zur Schonung der Teppichböden ist es notwendig, während des Aufenthaltes im Haus des Jugendrotkreuzes Hausschuhe zu tragen. Du musst deine Handtücher selber mitbringen. Die Bettwäsche wird vom Haus des Jugendrotkreuzes gestellt.

Persönlichkeitsrechte und Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass Bildaufnahmen, die während der Veranstaltungen gemacht werden, für die JRK Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden. Wer nicht damit einverstanden ist, sollte dies den jeweiligen FotografInnen vor Ort mitteilen.

Ebenfalls werden die Anmeldetaten zu Veranstaltungen auf Dauer beim Kreisverband (KV) und LV gespeichert. Wer dagegen Einwände hat, möge dies ebenfalls bei der jeweiligen Veranstaltung mitteilen.

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