Ehrenkodex im Jugendrotkreuz

Uns liegt das Wohl der uns Anvertrauten am Herzen und wir wissen um die Verantwortung, die wir ihnen gegenüber haben.

Das JRK im Landesverband Nordrhein hat in den letzten drei Jahren ein umfassendes und nachhaltiges Schutzkonzept zum Kinder- und Jugendschutz entwickelt.

Unseren Anspruch an die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben wir in Form eines Ehrenkodexes festgehalten. Dieser wird von allen Leitungskräften im JRK unterzeichnet.

Ehrenkodex

Auf der Grundlage der sieben Grundsätze des Roten Kreuzes: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität, setzt sich das Rote Kreuz für das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen, den Schutz, das friedliche Zusammenleben und die Würde aller Menschen ein.

Das Deutsche Jugendrotkreuz ist der selbstverantwortliche Jugendverband innerhalb des Deutschen Roten Kreuzes. Unser Jugendverband lebt von menschlichen Beziehungen, vom Miteinander und dem gemeinsamen Erleben. Uns liegt das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen am Herzen und wir möchten aktiv zum Schutz dieser beitragen. Wir wissen um die Verantwortung, die wir Kindern und Jugendlichen gegenüber haben.

1. Wir verpflichten uns alles zu tun, um bei uns im Verband eine Atmosphäre zuschaffen, in der keine Grenzverletzungen, kein sexueller Missbrauch oder sexuelle Gewalt möglich werden.

2. Wir sorgen für eine Atmosphäre und Umgebung, in welcher sich junge Menschen wohl fühlen und sich sicher bewegen können.

3. Wir beziehen aktiv Stellung gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten.

4. Wir gestalten die Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen transparent und gehen verantwortungsvoll mit Nähe und Distanz um.

5. Wir fühlen uns nicht nur für unser eigenes Verhalten verantwortlich, sondern achten ebenso mit auf das Verhalten unser Kolleginnen und Kollegen.

6. Wir nehmen Grenzüberschreitungen durch andere bewusst wahr und vertuschen diese nicht.

7. Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter nutzen wir unsere Rolle nicht für sexuelle Kontakte zu uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen aus.

8. Wir wenden uns, wenn wir oder Betroffene bei konkreten Anlässen kompetente Hilfe benötigen, an die beauftragten Vertrauenspersonen auf Landesebene.

9. Bei Situationen oder Ereignissen, die nicht ausdrücklich in diesem Ehrenkodex erwähnt sind, verhalten wir uns im Sinne dieser Vereinbarung.